Familienrecht (Scheidungen, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt)
Als Scheidungsanwältin beschäftige ich mich täglich mit Ihren privaten Problemen und dem Finden von für Ihre Lebenssituation passenden Lösungen. Ich setze im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung Scheidungsvereinbarungen mit den Inhalten Ehegattenunterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt betreffend die minderjährigen Kinder auf. Es gibt nicht die eine Scheidungsberatung oder Scheidungsvereinbarung. Es braucht eine maßgeschneiderte Lösung, die wir gemeinsam erarbeiten.
Wenn keine einvernehmliche Ehescheidung erzielt werden kann – was recht selten vorkommt – reiche ich eine Scheidungsklage bei Gericht für Sie ein oder überlege mit Ihnen, welche sonstigen Alternativen Ihren Bedürfnissen am meisten gerecht werden.
Bei Einbringen einer Scheidungsklage sind gewisse Fristen zu beachten und es können im Vorfeld „Fehler“ passieren, die sich im Nachhinein teilweise nicht mehr korrigieren lassen. Ich rate daher dazu, frühzeitigen Rat bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Möchte ein Ehepartner ausziehen, sind Trennungsvereinbarungen zu empfehlen, welche ich gerne für Sie verfassen kann.
Um ein schwieriges Scheidungsverfahren von Vornherein zu vermeiden, wäre ein Ehevertrag empfehlenswert, welches Tätigkeitsgebiet meine Kanzlei mit Spezialisierung auf dem Vertragsrecht ebenfalls abdeckt.
Gerne bin ich auch Ihre Ansprechpartnerin in Fragen von Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt.